AGB gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmer (nachfolgend U) und den Kunden (nachfolgend K). U widerspricht bereits jetzt eventuellen eigenen AGB des K.
b) Die Mitarbeiter von U sind nicht berechtigt, verbindliche Vereinbarungen mit Wirkung für U zu treffen.
2. Zustandekommen des Vertrages
a) Der Vertrag zwischen U und K kommt zustande, wenn K ein auf seinen Angaben basierendes Angebot von U annimmt.
b) Wenn dem K ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, so richtet sich dies nach der beiliegenden Widerrufsbelehrung.
3. Leistungserbringung, Termin
a) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Recherchedienstleistungen zu geistigem Eigentum des K durch U. Die geschuldete Leistung ergibt sich unmittelbar durch Abschluss des Vertrages.
b) Die Leistung wird regelmäßig in einem Abstand von ____ Monaten über die Dauer des Vertrages erbracht und mittels eines Berichtes an K belegt. Wenn ein Kunde, dem ein Widerrufsrecht zusteht, die Leistung vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist verlangt, dann hat er bei Ausübung des Widerrufsrechtes Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen von U zu leisten.
c) Wünscht der K nach Abschluss des Vertrages zusätzliche Leistungen durch U, so gilt folgendes:
(i) Bei Verträgen über regelmäßige Leistungserbringung, sind die zusätzlichen Leistungen als Nachtrag zu vereinbaren. Eine einseitige Anordnung ist nicht möglich.
(ii) Bei Verträgen über einmalige Leistungserbringung ist die zusätzliche Leistung ebenfalls zu vereinbaren; einseitige Anordnungen sind nicht möglich. Der zu bezahlende Preis erhöht sich auch ohne besondere Vereinbarung entsprechend der Aufwandsänderung.
d) Verlangt K eine Verringerung der vereinbarten Leistung, gilt dies als Teilkündigung nach Ziffer 10.c).
4. Vergütung
a) Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss. Eine Rechnung wird dabei unmittelbar erstellt.
b) Bei Widerruf des Vertrages durch K hat dieser kein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Betrages, auch nicht teilweise.
5. Leistungsverzug
a) Wird das Rechercheergebnis mehr als einen Monat nach einem in 3 b) festgelegten Zeitpunkt erbracht, kommt U in Verzug mit seiner Leistungspflicht.
(i) Bei Verträgen über eine Einzelleistung kann der K vom Vertrag zurücktreten, wenn U nach einer von K zu setzenden Frist von mindestens 7 Kalendertagen die Leistung nicht nachholt.
(ii) Bei Verträgen über regelmäßige Leistungserbringung kann K vom Vertrag zurücktreten, wenn U innerhalb von einem Kalenderjahr, trotz Abmahnung durch K, mindestens 3-mal in Verzug gerät. U kann den Verzug heilen, wenn er die verzögerte Leistung innerhalb angemessener Frist nachholt.
b) Bei Rücktritt stehen K die gesetzlichen Rechte zu.
6. Zahlungsverzug
a) Die Zahlung von K an U erfolgt immer im voraus. Ein Zahlungsverzug ist daher nicht möglich. Sollte jedoch aus irgendeinem Grund die Zahlung des K an U z.B. eine Bank oder einen Bezahldienstleister zurückgefordert werden, tritt Zahlungsverzug ein.
b) Die Folgen des Zahlungsverzuges richten sich nach den gesetzlichen Regeln.
c) Bei Vereinbarung regelmäßig wiederkehrender Leistungen kann U den gesamten Vertrag kündigen, wenn K nach Verzugseintritt und angemessener Nachfrist nicht bezahlt.
7. Abnahme und Gewährleistung
a) Nach Erstellung eines kurzen Rechercheberichts und Präsentation der Rechercheergebnisse durch U ist der K zu einer Abnahme der Leistungen verpflichtet. Mit Übermittlung des letzten Rechercheberichts gilt die Leistung als erbracht.
b) Ist der K Verbraucher, stehen ihm die gesetzlichen Mangelrechte zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesem Fall 12 Monate.
c) Ist der K Unternehmer, so hat er die Mangelhaftigkeit der Rechercheleistungen bis 12:00 Uhr des siebten auf die Übermittlung eines Rechercheberichts folgenden Tages zu rügen. Bei verspäteter Rüge sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
d) U hat in jedem Fall das Recht, eine mangelhafte Leistung nachzubessern.
e) Beseitigt U einen Mangel nicht innerhalb einer von K gesetzten angemessenen Frist, so stehen K die gesetzlichen Rechte zu.
8. Haftung und Versicherung
a) K haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) U haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von U oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von U ausgeschlossen.
c) U haftet nicht für höhere Gewalt, Streiks, Unwetter, nicht von U verschuldeten Energiemangel, Folgen von Pandemien oder staatlichen Anordnungen sowie Nichtbelieferung durch seine Lieferanten.
9. Beendigung des Vertrages
a) Verträge über eine Einzelleistung enden mit Leistungserbringung und Bezahlung der Rechnung. Verträge mit einer definierten Laufzeit enden mit Zeitablauf. Verträge über eine unbestimmte Zeit können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Ist K Verbraucher, endet der Vertrag spätestens nach 2 Jahren.
b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c) Kündigt K den Vertrag ganz oder zum Teil, ohne dass hierzu ein rechtlicher Grund besteht, so kann er geleistete Zahlungen zurückverlangen, die von ihm bereits für das auf das laufende Kalenderjahr folgende Jahr der Recherchetätigkeit geleistet worden sind. U darf dafür eine Bearbeitungspausche in Höhe von 10,00 € einbehalten. Zahlungen für das laufende Kalenderjahr können nicht zurückgefordert werden.
10. Sonstiges
a) Die Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Alle einseitigen Erklärungen der Parteien auf Grundlage dieses Vertrages bedürfen zumindest der Textform. Diese kann dadurch ersetzt werden, dass eine Partei eine mündliche Erklärung der anderen Partei textlich bestätigt.
b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder nichtigen Klausel möglichst nahe kommt.
c) Der Vertrag unterfällt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist _____.